Hallo,
folgender Fall:
Person bezieht seit dem 28.02.2025 Krankengeld.
1. Kann er trotz Krankengeldbezug eine kurzfristige Beschäftigung bei uns ausführen?
2. Falls er bereits ausgesteuert ist, ist dann eine kurzfristige Beschäftigung möglich?
Danke für die Antwort!
Liebe Grüße