Guten Tag an das Expertenteam,
ist eine kurzfristige Beschäftigung (Urlaubsvertretung) in einer Apotheke möglich vom 25.10. - 13.11. durch eine Apothekerin die seit Juli diesen Jahres Versorgungsbezüge vom Versorgungswerk der Apotheker erhält? Bis zum 30.06. hatte sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Regelsaltersgrenze hat sie noch nicht erreicht. Nach dem Rentenbeginn hätte sie nur die Beschäftigung aus der Urlaubsvertretung.
Evtl. ist ein Minijob ab 2025 geplant. Muss nach der kurzfristigen Beschäftigung eine "Pause" von 2 Monaten eingehalten werden? Beim Wechsel von einem Minijob auf eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber gelten doch diese 2 Monate - im umgekehrten Fall auch?
Besten Dank im voraus