Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich, wenn ein kurzfristig Beschäftigter den Arbeitgeber wechselt. Muss auch hier eine Pause von 2 Monaten eingehalten werden? Egal wo ich auch nachlese, es wird immer nur auf eine Fortsetzung der Tätigkeit beim gleichen AG abgestellt.
Beispiel AN A arbeitet seit 10 Monaten bei AG A, möchte nun zu AG B wechseln. Darf AG B mit AN A nahtlos wieder einen Vertag über eine kurzfristige Beschäftigung für ein Jahr abschließen oder muß auch in dieser Konstellation eine Pause von 2 Monaten eingehalten werden?
Vielen Dank