Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung verschiedene Arbeitgeber

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung verschiedene Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie verhält es sich, wenn ein kurzfristig Beschäftigter den Arbeitgeber wechselt. Muss auch hier eine Pause von 2 Monaten eingehalten werden? Egal wo ich auch nachlese, es wird immer nur auf eine Fortsetzung der Tätigkeit beim gleichen AG abgestellt.


    Beispiel AN A arbeitet seit 10 Monaten bei AG A, möchte nun zu AG B wechseln. Darf AG B mit AN A nahtlos wieder einen Vertag über eine kurzfristige Beschäftigung für ein Jahr abschließen oder muß auch in dieser Konstellation eine Pause von 2 Monaten eingehalten werden?


    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung verschiedene Arbeitgeber

    Hallo RIFAD,

    zunächst einmal stimmen wir Ihnen zu, dass es zu der von Ihnen angesprochenen Thematik einer sich unmittelbar anschließenden Rahmenvereinbarung an eine Vorherige bei verschiedenen Arbeitgebern in der Fachliteratur wie z. B. in den Geringfügigkeits-Richtlinien keine weiterführenden Aussagen gibt.

    Nach unserem Verständnis kann im unmittelbaren Anschluss an eine bei Arbeitgeber A getroffene Rahmenvereinbarung bei Arbeitgeber B eine erneute Vereinbarung abgeschlossen werden, sofern in Addition die für ein Kalenderjahr maßgebenden Zeitgrenzen für kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse nicht überschritten werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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