Hallo Expertenteam,
ich habe einige Fragen zu kurzfristigen Beschäftigungen:
Vertrag Befristung ursprünglich: 25.03.25 bis 31.12.25, Begrenzung auf 70 Arbeitstage, keine Vorbeschäftigungen 2025, Verdienst nicht mehr als 556,00 im Monat. Kann der Vertrag auf ein Jahr verlängert werden (bis 24.02.26), Verdienst nicht mehr als 556,00? Die Arbeitstage werden eingehalten (2025: 50 Tage, 2026: 20 Tage).
Prüfung Berufsmäßigkeit für 2026:
Wenn der Verdienst monatlich nicht über 603,00 € liegt, kann dann folgender Vertrag geschlossen werden: 01.01.2026 - 31.08.2026, 70 Arbeitstage werden eingehalten, kurzfristige geringfügige Beschäftigung. Aktuell noch Schüler, im Sommer Schulentlassener, ab 01.09.2026 Beginn Ausbildung. Da da der Verdienst nicht höher als 603,00 ist, muss dann keine Berufsmäßigkeit geprüft werden?
Geringfügige Beschäftigung im Anschluss an kurzfristige geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber:
Kann direkt im Anschluss nach einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung eine dauerhafte geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden oder ist das frühestens nach einer Pause von 2 Monaten beim gleichen Arbeitgeber wieder möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe