Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die bis zum 30.09. SVpflichtig angestellt war.
Sie erhält ab dem 01.10. eine Altersvollrente.
Zur Einarbeitung der neuen Kollegin möchte unsere Mitarbeiterin ab dem 01.10. für 2 Tage/Woche arbeiten. Die Einarbeitung ist bis zum 30.03. Folgejahr befristet.
Kann die Beschäftigung ab dem 01.10. als kurzfristig angesehen werden?
Muss eine Wartezeit hier eingehalten werden?