Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung neben Selbständigkeit

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung neben Selbständigkeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ist es möglich eine selbständige Person im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung für max. 70 AT einzustellen, wenn das Einkommen der kurzfr. Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze vrstl. überschreiten wird?


    Wenn ja, was ist zu beachten?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung neben Selbständigkeit

    Hallo ierhardt,

    eine kurzfristige versicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, sofern das aufgrund der Beschäftigung erzielte monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) nicht überschreitet.

    Dies gilt auch für eine neben einer selbständigen Tätigkeit ausgeübten kurzfristigen Beschäftigung.

    Da hier die Beschäftigung auf maximal 70 Arbeitstage beschränkt ist und nicht berufsmäßig erfolgt, sind somit die Vorrausetzungen einer kurzfristigen versicherungsfreien Beschäftigung erfüllt und dieser steht nichts im Weg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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