Hallo Expertenteam,
ein ehemaliger Schüler, 16 Jahre alt, (Schulentlassener/Realschule im Sommer 2024) übt dauerhaft einen Minijob aus. Ab Februar 2025 geht er für 6 Monate ins Ausland und dort zum College, ab August 2025 macht er in Deutschland sein Abitur.
Er übt zusätzlich zum Minijob, vom 19.09.2024 - 18.11.2024 bei einem anderen Arbeitgeber eine befristete Beschäftigung aus. Kann diese als kurzfristige Beschäftigung sv-frei abgerechnet werden?
Danke für Ihre Antwort