Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Grenzgänger aus Österreich arbeitet bei einer anderen Firma in Deutschland. Er ist in Deutschland gesetzlich krankenversichert bzw. sozialversichert (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung).
Kann der Grenzgänger in unserem Unternehmen zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen und der Lohn aus dieser kurzfristigen Beschäftigung pauschal mit 25 % in Deutschland versteuert werden (max. für 18 zusammenhängende Arbeitstage, Stundenlohn höchstens 15,00 €, täglicher Arbeitslohn max. 120,00 €) ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.