Hallo Expertenteam,
wir beschäftigen in den beiden Monaten Juli und August einen Studenten als Ferienarbeiter. Er ist ordentlich immatrikuliert an einer Hochschule (Immatrikulationsbescheinigung liegt vor). Es wurde ein befristeter Arbeitsvertrag über zwei Monate geschlossen mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden plus evtl. Mehrarbeit, falls nötig. Sein Bruttoverdienst liegt über 450,00 € monatlich. Er hatte in 2022 noch keine weiteren Beschäftigungen (weder Minijobs bis 450,00 € noch kurzfristige Minijobs, kein Hauptjob). Somit sind die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung mit Sozialversicherungsfreiheit in allen Zweigen gegeben, Berufsmäßigkeit liegt nicht vor. Nun hat er uns mitgeteilt, im September möglicherweise seinen Studiengang wechseln zu wollen. Auch bei einem Wechsel der Hochschule, wird er wieder ein reines Hochschulstudium aufnehmen (kein duales Studium). Wie verhält es sich einem solchen Fall mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung? Nach unserer Auffassung kann es bei der kurzfristigen Beschäftigung (sozialversicherungsfrei) bleiben, weil der Status "Student" seine Gültigkeit behält trotz Wechsel des Studienrichtung und der Hochschule.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.