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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung: Definition Arbeitstage zur Prüfung der Zeitgrenze

    Hallo,


    werden bei der Prüfung der Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen für eine kurzfristige Beschäftigung mit Rahmenarbeitsvertrag (für 1 Zeitjahr v. 01.10.25-30.09.26) nur die tatsächlich gearbeiteten Tage herangezogen oder werden hierbei auch Krankheitstage und Urlaubstage als Arbeitstage im Sinne dieser Regelung berücksichtigt?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung: Definition Arbeitstage zur Prüfung der Zeitgrenze

    Guten Tag,
     
    die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind mithin nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage befristet ist. Hierbei sind alle Tage zu berücksichtigen, für die ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, dazu gehören z. B. auch Tage, an denen bezahlter Urlaub gewährt oder Entgeltfortzahlung geleistet wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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