Hallo Expertenteam,
wir möchten eine Schulabgängerin (Abiturientin) im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung beschäftigen. Wir sind uns bei diesem Sachverhalt unsicher, ob wir sie noch im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung beschäftigen können.
Uns liegt eine Schulbescheinigung bis 31.07.22 vor, die Zeugnisvergabe findet laut ihr bereits am 15.06.22 statt. Die Schülerin möchte, da ab Mitte Mai kein Unterricht mehr stattfindet, vom 23.05.22 bis 15.06.22 bei uns arbeiten. Im laufenden Kalenderjahr wurde noch keine Beschäftigung ausgeübt.
Die Schülerin strebt ab August/September ein Duales Studium bei einer anderen Firma an. Dort war sie bereits zu einem Bewerbungsgespräch, hat jedoch noch keine Zusage.
Ist es möglich, dass wir sie für den oben genannten Zeitraum als kurzfristig Beschäftigte beschäftigen oder ist es nicht möglich, da sie ggf. nicht mehr als Schülerin gilt?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
L. Heckmann