Hallo zusammen,
wenn die kurzfristige Beschäftigung beispielsweise im September beginnt und bis Dezember keine 70 Tage verbraucht sind, dürfen für das darauffolgende Kalenderjahr, also von Januar bis August beispielsweise, wieder 70 Tage gearbeitet werden ? oder zählen die Tage vom Vorjahr bei den Tagen im nächsten Jahr mit?
Danke vorab.
Viele Grüße