Hallo Expertenteam,
kann rückwirkend eine pflichtversicherte Beschäftigung umschlüsseln zu einer kurzfristigen, wenn sich herausstellt, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben waren und die Mitarbeiterin bereits vor der Tätigkeitsaufnahme diesen Wunsch geäußert und eine Befreiung von der Pflichtversicherung beantragt hatte.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen