Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall: Ein Mandant möchte zwei seiner Mitarbeiter, die kurzfristig beschäftigt sind (Windersaison in der Gastronomie) pauschal besteuern.
Wie definieren sich die 18 "zusammenhängenden" Arbeitstage? Rechne ich da 5 Tage pro Woche (2 Ruhetage), habe also am Ende die Möglichkeit die Mitarbeiter 3,5 Wochen zu beschäftigen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Jennifer Bökle