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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung - 18 zusammenhängende Arbeitstage

    Hallo zusammen,


    wir haben folgenden Fall: Ein Mandant möchte zwei seiner Mitarbeiter, die kurzfristig beschäftigt sind (Windersaison in der Gastronomie) pauschal besteuern.

    Wie definieren sich die 18 "zusammenhängenden" Arbeitstage? Rechne ich da 5 Tage pro Woche (2 Ruhetage), habe also am Ende die Möglichkeit die Mitarbeiter 3,5 Wochen zu beschäftigen?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Freundliche Grüße

    Jennifer Bökle

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - 18 zusammenhängende Arbeitstage

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die "zusammenhängenden" Arbeitstage im Sinne von § 40a Abs. 1 Satz 2 EStG werden gezählt ohne Berücksichtigung üblicher arbeitsfreier Tage (z.B. Samstage, Sonn- und Feiertage, Krankheitstage). In Summe kann also eine Beschäftigung von dreieinhalb Kalenderwochen (bei arbeitsfreien Wochenenden) noch eine kurzfristige Beschäftigung darstellen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - 18 zusammenhängende Arbeitstage

    Sehr geehrter Fachexperte,


    d.h. ich kann in diesem Falle pauschal versteuern? Das ist der springende Punkt bei uns gerade.


    Vielen Dank für eine Bestätigung.


    Freundliche Grüße

    Jennifer Bökle

  • 04
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - 18 zusammenhängende Arbeitstage

    Sehr geehrter Fragsteller,


    bei einer 5-Tage-Woche: ja (vgl. LStR 40a.1 Abs. 5 Satz 3).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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