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  • 01
    Kurzfr. Beschäftigung / danach Werkstudent

    Hallo Zusammen,


    wir haben für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum einen AN als kurzfristig Beschäftigen geführt. Dieser Zeitraum ist nun vorbei, der Kollege soll aber weiterhin beschäftigt werden.


    Er ist Werkstudent.


    Gibt es hier ein Problem ihn direkt im Anschluss an die kurzfristige Beschäftigung als Werkstudent zu führen? Muss eine Frist von 2 Monaten dazwischen liegen? Wo finde ich die gesetzliche Regelung dazu?




    Ich kann leider keine Antwort finden.




    Vielen Dank im Voraus!

  • 02
    RE: Kurzfr. Beschäftigung / danach Werkstudent

    Hallo richter & heß,
     
    wird im direkten Anschluss an eine kurzfristige Beschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, eine Werkstudentenbeschäftigung oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (in Teilzeit) aufgenommen, hat dies keine Auswirkungen auf die Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Dies ergibt sich nach unserer Auffassung aus den Richtlinien der Spitzenverbände zur Sozialversicherung „für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)“ im Umkehrschluss des Punktes 2.4.
     
    Eine konkrete gesetzliche Regelung hierfür wurde durch den Gesetzgeber nach unserem Kenntnisstand nicht vorgenommen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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