Hallo Expertenteam,
unser Erstattungsantrag auf Kurzarbeitergeld für den Monat April 2022 wurde von der Agentur für Arbeit abgelehnt, da wir ihn verspätet eingereicht haben.
Muss die Entgeltabrechnung bzgl. Steuer und SV korrigiert werden?
Oder kann die Entgeltabrechnung unverändert bleiben und wir informieren nur das Finanzamt über den Sachverhalt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Karin