Sachverhalt:
Unsere MA war zwei Tage in Deutschland auf Dienstreise. Dabei hat sie im Auftrag unseres Unternehmen zusammen mit Geschäftspartnern ein Abendessen eingenommen. Rechnungswert für 3 Personen = 70 Euro. Unsere MA hat eingeladen und das Geld dafür ausgelegt.
Frage: Müssen wir bei unserer MA die Tagespauschale VMA um das Abendessen (40 % von 28 Euro= 11,20 Euro) kürzen?
Würde sich die Antwort ändern, wenn unsere MA vom Geschäftspartner eingeladen worden wäre?
Vielen Dank für eine Rückinfo.