Expertenforum - Kürzung Verpflegungsmehraufwand wg Abendessen bei Dienstreise

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  • 01
    Kürzung Verpflegungsmehraufwand wg Abendessen bei Dienstreise

    Sachverhalt:

    Unsere MA war zwei Tage in Deutschland auf Dienstreise. Dabei hat sie im Auftrag unseres Unternehmen zusammen mit Geschäftspartnern ein Abendessen eingenommen. Rechnungswert für 3 Personen = 70 Euro. Unsere MA hat eingeladen und das Geld dafür ausgelegt.

    Frage: Müssen wir bei unserer MA die Tagespauschale VMA um das Abendessen (40 % von 28 Euro= 11,20 Euro) kürzen?

    Würde sich die Antwort ändern, wenn unsere MA vom Geschäftspartner eingeladen worden wäre?

    Vielen Dank für eine Rückinfo.

     

  • 02
    RE: Kürzung Verpflegungsmehraufwand wg Abendessen bei Dienstreise

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zur Ausgangsfrage dürfen wir mitteilen, dass die Tagespauschale - wie von Ihnen vermutet - wegen der arbeitgeberseits getragenen Kosten für das Mittagessen um 40 % zu kürzen ist (§ 9 Abs. 4a Satz 8 Nr. 2 EStG).


    In der Abwandlung gilt die Anrechnungspflicht nur, wenn die Einladung durch den Geschäftspartner "auf Veranlassung des Arbeitgebers" erfolgt, dieser z.B. beim Geschäftspartner für die Beköstigung abgeordneter/entsandter Mitarbeiter Zahlungen erbringt. (Im "Normalfall" einer Einladung durch Geschäftspartner/Dritte erfolgt keine Anrechnung auf die Verpflegungspauschale.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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