Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Kürzungsformel (arbeits-, kalendertäglich, Dreißigstel-Formel) wenn kein Anspruch auf ein volles Monatsentgelt besteht (z.B. Eintritt mitten im Monat, Ende Lohnfortzahlung etc).
Gibt es eine rechtliche Grundlage, welche Kürzungsformel man grundsätzlich als Arbeitgeber anwenden darf? (falls nichts im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag zu finden ist)
Können Sie auch eine Aussage treffen, ob irgendwas dagegen spricht, wenn man als Arbeitgeber kalendertäglich kürzt?
Ist es grundsätzlich möglich, Mitarbeiter im selben Betrieb mit verschiedenen Formeln abzurechnen?
Danke vorab!