Guten Tag,
ein Arbeitnehmer ist zum 14. Februar 2025 vertraglich angestellt. Der Arbeitnehmer kündigt am 14. Februar 2025 den Arbeitsvertag zum 28. Februar. Er arbeitet die ersten drei Tage (14. - 16. Februar) nicht und legt ab 17. bis 28. Februar eine AUB vor.
Ist die Fehlzeit Krank mit Krankengeld und Anmeldung zum 14.02.2025 oder
Krank bei Eintritt ohne Anmeldung zur Sozialversicherung?
Vielen Dank für Ihre kompetente Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen