Expertenforum - Kündigung und Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsbeginn

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  • 01
    Kündigung und Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsbeginn

    Guten Tag,


    ein Arbeitnehmer ist zum 14. Februar 2025 vertraglich angestellt. Der Arbeitnehmer kündigt am 14. Februar 2025 den Arbeitsvertag zum 28. Februar. Er arbeitet die ersten drei Tage (14. - 16. Februar) nicht und legt ab 17. bis 28. Februar eine AUB vor.


    Ist die Fehlzeit Krank mit Krankengeld und Anmeldung zum 14.02.2025 oder

    Krank bei Eintritt ohne Anmeldung zur Sozialversicherung?


    Vielen Dank für Ihre kompetente Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Kündigung und Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsbeginn

    Hallo SilKin,
     
    die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und der Zahlung von Arbeitsentgelt.
     
    Da nach Ihrer Schilderung aufgrund der Kündigung und der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit keine „Arbeitsleistung“ erbracht wurde, die eine Zahlung von Arbeitsentgelt oder einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben könnte, liegt demzufolge kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Demzufolge ist auch keine Meldung zur Sozialversicherung zu übermitteln.
     
    Daher ist aus der Beschäftigung heraus nach unserer Einschätzung kein Krankengeldanspruch realisierbar.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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