Der Arbeitnehmer hat am 10.10.24 seine Kündigung zum 30.11.24 eingereicht. Gleichzeitig hat er uns eine AU vom Allgemeinmediziner bis zum 07.11.24 vorgelegt. Anschl. reichte der AN eine erneute AU vom 08.11.-15.11.24 ein als Erstbescheinigung vom Dermatologen. Von diesem Dermatologen folgte dann die nächste AU, wieder als Erstbescheinigung vom 18.11.-23.11.
Der Mitarbeiter verfügt noch über 20 Resturlaubstage, die er im November hätte antreten können.
Muss man das als Arbeitgeber hinnehmen, dass ein Mitarbeiter sich nun bis zum Beschäftigungsende krank schreiben lässt um somit eine Entgeltfortzahlung plus Urlaubsabgeltung zu erhalten ?