Hallo Expertenteam,
es geht um eine vorzeitige Kündigung einer Direktversicherung (geleistete Beiträge: Sozialversicherungsfrei und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG)
- Arbeitnehmer ist noch im Unternehmen beschäftigt
- Abschluss der DV: 01.10.2021, Kündigung der DV zum 01.06.2022
- Auszahlungsbetrag 1.500,00 €
Gemäß Versicherungsunternehmen hat der Arbeitnehmer den Betrag in seiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte anzugeben und zu versteuern. Der Arbeitgeber darf den Auszahlungsbetrag nicht versteuern.
Wie verhält es es sich hier mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Muss der Arbeitgeber diese vor Auszahlung einbehalten (Einmalbezug, sozialversicherungspflichtig)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe