Expertenforum - Krankzeiten ohne AU - Wege zur Anrechnung

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  • 01
    Krankzeiten ohne AU - Wege zur Anrechnung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin die wegen einer Erkrankung bereits aus der Lohnfortzahlung war und mithilfe einer BEM Maßnahme wieder in den Arbeitsprozess gefunden hat. Seit längerer Zeit häufen sich die Fehltage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Jahr kommen so 20 Tage zusammen, zusätzlich zu normalen Krankschreibungen. In unserer Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass das Fernbleiben bei Erkrankungen auch ohne ärztlichen Nachweis möglich ist.

    Gibt es aufgrund der Häufung eine Möglichkeit auch für kurzes Fernbleiben auf eine AU zu bestehen bzw. eine Prüfung zu verlangen?


    Besten Dank.

  • 02
    RE: Krankzeiten ohne AU - Wege zur Anrechnung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber auch bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung der Nachweispflichten verlangen kann. Die entsprechende gesetzliche Grundlage finden Sie in § 5 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 1a S. 2 EFZG.


    Wie Sie mitteilen, existiert bei Ihnen allerdings noch eine Betriebsvereinbarung, in der geregelt ist, dass auf den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verzichtet werden kann.


    Sie müssten daher prüfen, ob auch nach der Betriebsvereinbarung der Arbeitgeber berechtigt ist, von der vorstehend dargestellten gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sollte dies der Fall sein, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Nachweispflichten bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfüllt sind.


    Sollte dies nicht der Fall sein, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob die Betriebsvereinbarung nachverhandelt werden kann.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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