Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin die wegen einer Erkrankung bereits aus der Lohnfortzahlung war und mithilfe einer BEM Maßnahme wieder in den Arbeitsprozess gefunden hat. Seit längerer Zeit häufen sich die Fehltage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Jahr kommen so 20 Tage zusammen, zusätzlich zu normalen Krankschreibungen. In unserer Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass das Fernbleiben bei Erkrankungen auch ohne ärztlichen Nachweis möglich ist.
Gibt es aufgrund der Häufung eine Möglichkeit auch für kurzes Fernbleiben auf eine AU zu bestehen bzw. eine Prüfung zu verlangen?
Besten Dank.