Expertenforum - Krankversicherung / Elternzeit

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  • 01
    Krankversicherung / Elternzeit

    Hallo Expertenforum,


    müssen freiwillig gesetzlich Versicherte in der Elternzeit Beiträge bezahlen, wenn ja wie hoch bzw. ist es möglich, in dieser Zeit zur Frau in die Familienversicherung zu wechseln? Wenn ja welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Krankversicherung / Elternzeit

    Sehr geehrter Herr Neugebauer,
     
    wir unterstellen, dass sich Ihre Frage auf Partnermonate bezieht.
     
    Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in der Fachkonferenz „Beiträge“ am 20.03.2019 unter „Top 2“ erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt. Eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung lässt die Versicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist.

    Eine kostenlose Familienversicherung hat der Gesetzgeber für die Partnermonate nicht vorgesehen.
     
    Bezüglich der Beitragseinstufung in der freiwilligen Mitgliedschaft kann Ihnen nur die zuständige Krankenkasse Auskunft erteilen. Hier sind ggf. Satzungsregelungen zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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