Expertenforum - Krankschreibung

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Krankschreibung

    Ein Mitarbeiter hat den ganzen Tag gearbeitet. Er geht nach seiner Arbeitszeit zum Arzt und wird ab den selben Tag krank geschrieben. Ich habe für den Mitarbeiter diesen Tag als Arbeitstag bewertet und bezahlt und die Krankschreibung ab dem Folgetag ins Lohnabrechnungsprogramm eingetragen. Er behauptet, er müsse den Tag als "krank" gewertet bekommen und die geleisteten Stunden als Gutschrift oder hier einen Tag "FREI" dafür erhalten.

  • 02
    RE: Krankschreibung

    Hallo Anfrage Christine,

    Ihre Frage, wie der Mitarbeiter für den geleisteten Arbeitstag, für den rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, abzurechnen ist, betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Krankschreibung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es ist korrekt, für den Mitarbeiter den Tag als Arbeitstag zu bewerten und die Krankschreibung ab dem Folgetag zu berücksichtigen.


    Hat der Mitarbeiter am Tag, an dem er krankgeschrieben wurde, noch gearbeitet, wird diese Zeit natürlich vergütet.


    Ein Anspruch auf Gutschrift zusätzlicher Stunden besteht nicht, da die Arbeitszeit bereits über die Vergütung abgegolten ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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