Guten Tag, die Damen und Herren,
erkrankt ein Mitarbeiter innerhalb den ersten 28 Tagen seiner Anstellung, hat er keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann diese Fehltage beim laufenden Gehalt einkürzen. Der Mitarbeiter kann diesen "ausgefallenen Lohnfortzahlungsanspruch" bei Ihnen/AOK in Form von Krankengeld beantragen.
Beispiel: Gehalt 3000 EUR, Beginn am 01.10.24, Krankheitszeit 14.10. und 15.10.24
Das Gehalt wird nun um 2 Tage Gehaltsanspruch gekürzt.
Müssen zu dieser Kürzung des Gehaltsanspruchs nun auch die SV-Tage gekürzt werden?
Mit der Bitte um Ihre Auskunft.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Heike Großmann