Hallo!
In unserem Fall hat ein Mitarbeiter Urlaub und war an diesem Tag aber krank mit AU.
Er hat dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, dass er während des Urlaubs krank war, das kam erst durch die Abfrage von Vorerkrankungszeiten für eine spätere Erkrankung heraus.
Der Arbeitgeber wird den Tag Urlaub aus diesem Grund nicht durch Krank mit AU ersetzen, es bleibt also beim Urlaubsabzug.
Zählt dieser Tag Erkrankung trotzdem als Vorerkrankungszeit, d. h. die Lohnfortzahlung verkürzt sich um diesen Tag oder muss dieser Tag aus den 42 Tagen Lohnfortzahlung herausgerechnet werden?