Expertenforum - Krankheit während SaisonKuG

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  • 01
    Krankheit während SaisonKuG

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter ist seit Ende Januar krank geschrieben und wird es vermutlich noch den ganzen März sein, also über 6 Wochen...Im Januar und Februar ist es "krank während Saison-Kug, aber jetzt haben die meisten wieder zu arbeiten begonnen und ich weiß nicht, ob ich weiterhin diesen Ausfallschlüssel eingeben kann, oder auf normal "krank" wechseln muss. Wir wird überhaupt "krank während S-Kug" gewertet bei der Krankenkasse? Bekommt der Mitarbeiter trotzdem nach 6 Wochen Krankengeld? Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen vor...

  • 02
    RE: Krankheit während SaisonKuG

    Guten Tag,

    da wir unsere Nachforschungen zu Ihrer Anfrage noch nicht abschließen konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu noch keine Stellungnahme abgeben können. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Krankheit während SaisonKuG

    Guten Tag,

    Kurzarbeitergeld (KUG) ist grundsätzlich eine Leistung der Agentur für Arbeit (nach dem Sozialgesetzbuch III) und wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei unvermeidbarem Arbeitsausfall gezahlt. Der Arbeitsausfall kann wirtschaftlich bedingt (konjunkturelles KUG) oder witterungsbedingt (Saison-KUG) sein. Saison-KUG wird nur in der Zeit vom 01.12. bis 31.03. bzw. im Gerüstbau, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau vom 01.11. bis zum 01.03. des Folgejahrs gewährt.
     
    Trifft eine Arbeitsunfähigkeit mit einem Kurzarbeitergeldbezug zusammen, so wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zusammentreffens zwischen verschiedenen Fallkonstellationen unterschieden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit.
     
    Tritt also, so verstehen wir jedenfalls Ihre Anfrage, die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich oder während des Saison-KUG ein, dann zahlt der Arbeitgeber während des Zeitraumes der Entgeltfortzahlung entsprechend der verkürzten Arbeitszeit das reduzierte Entgelt fort und zusätzlich Saison-KUG zu Lasten der Agentur für Arbeit (längstens bis zum Ende der KUG-Arbeitsperiode).
     
    Für den Zeitraum nach der Entgeltfortzahlung berechnet die Krankenkasse Krankengeld nach §47 b Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünf (V). Demnach wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.
     
    Leider lassen sich die genauen, ganz konkreten Verhältnisse aus Ihren Ausführungen nicht ableiten. Zu Klärung des Einzelfalls legen wir Ihnen daher Nahe, direkt mit der zuständigen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam

  • 04
    RE: Krankheit während SaisonKuG

    Ok, mach ich, danke

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