Guten Tag,
wir haben für eine Mitarbeiterin eine zweitägige ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes vorliegen.
Am ersten Tag war die Mitarbeiterin jedoch noch in der Früh für 1,5 h tätig, bevor sie ihr Kind betreuen musste.
Wie steht es um den Anspruch auf Kinderkrankengeld in einem solchen Fall?
Über das Abrechnungsprogramm sowie über sv.net kann nur tageweise gemeldet werden.
Hat der Arbeitgeber für den ersten Tag der Bescheinigung volles Entgelt zu zahlen oder besteht auch für den ersten Tag ein (Teil-)Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung!