Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir um Ihre Mithilfe bitten.
Wir haben seit 01.10.24 einen neuen unbefristeten Mitarbeiter aus Spanien. Dieser legt uns jetzt eine Krankenversicherungsbestätigung von einem spanischen Krankenversicherungsunternehmen vor. Aus dieser Bestätigung geht hervor, dass die Krankenversicherung jeweils 90 Tage gilt ab Beginn jeder Reise und auf 10.000,00 Euro begrenzt ist pro Schadenfall. Für uns sieht das wie eine private Auslandsreisekrankenversicherung aus, ebenso ist keine Pflegeversicherung abgeschlossen.
Wir haben den Mitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen, dass es in Deutschland eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht gibt und er sich eine andere Krankenversicherung suchen muss. Er weigert sich aber eine andere Krankenversicherung abzuschließen und möchte seine beibehalten und sieht nicht ein dass er tätig werden muss.
Wie ist das weitere Vorgehen vom Arbeitgeber um alle gesetzlichen Vorschriften einhalten zu können auch wenn sich der Arbeitnehmer weigert? Müssen wir als Arbeitgeber dies an irgendeiner Stelle melden? Oder müssen wir den Arbeitnehmer einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden? Oder haben wir hier nur die Möglichkeit über individuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen den Vorgang zu klären?
Bitte um kurze Rückmeldung.
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering