Expertenforum - Krankenversicherungspflicht

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  • 01
    Krankenversicherungspflicht

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    obwohl seit dem 01.01.2009 für alle die Pflicht besteht, eine Krankenversicherung abzuschließen, legt ein in der PKV Versicherter seit Jahren keinen Nachweis mehr seines Versicherteninstitutes beim Arbeitgeber vor. Wir zahlen dann entsprechend keinen AG-Zuschuss mehr, jedoch äußert sich der betroffene Mitarbeiter, dass er in keiner Krankenkasse mehr versichert sei. Er liegt mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.


    Wie verhält sich die Entgeltabrechnung korrekt?


    Freundliche Grüße

    Personalabteilung (PA)

     

  • 02
    RE: Krankenversicherungspflicht

    Guten Tag,
     
    Regelungen zum Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Beschäftigte, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, beinhaltet § 257 SGB V.
     
    Der Zuschuss für die private Krankenversicherung ist nur dann zu zahlen, wenn die Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt werden. Eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Nur dann kann der Anspruch auf den Beitragszuschuss realisiert werden.
     
    Der Versicherungsnehmer hat dem Arbeitgeber jeweils nach Ablauf von drei Jahren eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens darüber vorzulegen, dass die Aufsichtsbehörde dem Versicherungsunternehmen bestätigt hat, dass es die Versicherung, die Grundlage des Versicherungsvertrages ist, nach den genannten Voraussetzungen betreibt.
     
    Sofern also keine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorliegt, sind die Voraussetzungen für die Zahlung eines Beitragszuschusses nicht erfüllt. Wird trotzdem arbeitgeberseitig ein solcher gewährt, ist dieser als geldwerter Vorteil steuer- und beitragspflichtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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