Sehr geehrtes Expertenteam,
obwohl seit dem 01.01.2009 für alle die Pflicht besteht, eine Krankenversicherung abzuschließen, legt ein in der PKV Versicherter seit Jahren keinen Nachweis mehr seines Versicherteninstitutes beim Arbeitgeber vor. Wir zahlen dann entsprechend keinen AG-Zuschuss mehr, jedoch äußert sich der betroffene Mitarbeiter, dass er in keiner Krankenkasse mehr versichert sei. Er liegt mit seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wie verhält sich die Entgeltabrechnung korrekt?
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)