Sehr geehrtes Expertenteam,
in unserem Unternehmen gibt es zwei beschäftigte Personen, zu denen es Fragen in der Sozialversicherungspflicht gibt.
1) ein beschäftigter Angestellter hat bisher die jährliche Arbeitsentgeltgrenze nicht überschritten. Ab 01.01.2025 wurde das monatliche Gehalt so erhöht, dass es in diesem Jahr zu einer Überschreitung kommt.
Frage: Muss in der Lohnabrechnung zwingend eine Änderung vorgenommen werden? Er möchte keine private KV. An den Beiträgen würde sich nichts ändern, wenn er auf freiwillig gesetzlich umgeschlüsselt werden würde. Ist das Pflicht oder kann man den Schlüssel 1111 belassen?
2) Eine bisher angestellte Beschäftigte übernimmt die Geschäftsführung. Sie ist außerdem Gesellschafter und verfügt über 50% Anteile der GmbH. Mit ihrem Gehalt bleibt sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Frage: Muss hier zwingend eine Statusfeststellung erfolgen? Oder kann in der Lohnabrechnung weiterhin die SV mit Beitragsschlüssel 1111 erfolgen?
Besten Dank für Ihre Unterstützung