Hallo zusammen,
unser Mitarbeiter geht in Sabbatical und danach nahtlos in Rente (Vorruhestand, aber keine Altersteilzeit).
Der Mitarbeiter hat ab Beginn Sabbatical vertraglich keinen Anspruch auf Krankengeld und wird diesen auch nicht mehr bekommen, weil er eben nahtlos danach in Rente geht.
Darf in diesem Fall während des Sabbaticals der ermäßigte Satz in der KV angewandt werden?