Expertenforum - Krankenversicherung bei CZ Mitarbeiter auf 538 €

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  • 01
    Krankenversicherung bei CZ Mitarbeiter auf 538 €

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wie müssen wir uns verhalten, wenn wir einen Arbeitnehmer aus CZ auf 538€ anstellen? Wir zahlen an die Knappschaft, muss sich der Mitarbeiter selbstständig in Deutschland krankenversichern? Nebeninformation: Er ist Vollzeit in CZ angestellt und hier nur auf 538 €.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Krankenversicherung bei CZ Mitarbeiter auf 538 €

    Hallo Frau Krüger,
     
    für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten ausüben, gelten einheitlich die Vorschriften über soziale Sicherheit eines Mitgliedstaats.
     
    Zu den „gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erwerbstätigen Personen“ gehören beispielsweise Arbeitnehmer, die neben einer Beschäftigung in Tschechien für einen anderen Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) arbeiten.
     
    Für einen solchen Arbeitnehmer gelten stets die tschechischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wenn er in Tschechien wohnt und dort einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt. Dies ist immer dann der Fall, wenn er 25% oder mehr seiner Arbeitszeit in Tschechien tätig ist. Für die Festlegung des anzuwendenden Rechts ist derjenige Staat zuständig, in dem der Arbeitnehmer wohnt.
     
    Da in Ihrem geschilderten Sachverhalt davon auszugehen ist, dass die tschechischen Rechtsvorschriften anzuwenden sind – dies ist mit einer A1-Bescheinigung aus Tschechien nachzuweisen - kommt das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht zur Anwendung. Der beschäftigte Mitarbeiter wäre in einem solchem Fall beim zuständigen tschechischen Sozialversicherungsträger zu melden.
     
    Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit dem Sozialversicherungsträger in Tschechien
    aufzunehmen, um mit diesem zu klären, inwieweit Meldungen und Beiträge abzuführen sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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