Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Krankenversichert im Auslange

    Guten Tag,

    eine neue Mitarbeiterin, luxemburgische Staatsangehörige, ledig, Wohnsitz in Luxemburg und Zweitanschrift in Deutschland, arbeitet ab 1.11.25 sozialversicherungspflichtig in einer Kita in Deutschland mit einem Bruttomonatslohn von 3.200 €. Sonst keine weiteren Beschäftigungen. Sie gibt an, nur bei der luxemburgischen Krankenkasse CNS krankenversichert zu sein. Sie muss doch dem deutschen Arbeitgeber eine deutsche Krankenkasse benennen, an die der AG die SV-Beiträge abführt?

  • 02
    RE: Krankenversichert im Auslange

    Guten Tag,
     
    wir stimmen Ihnen zu, dass die Mitarbeiterin, die ausschließlich in Deutschland arbeitet, dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt und versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung wird. Daraus folgt, dass sie eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wählen muss.
    Das ergibt sich aus dem § 3 Nummer 1 SGB IV: Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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