Guten Tag,
eine neue Mitarbeiterin, luxemburgische Staatsangehörige, ledig, Wohnsitz in Luxemburg und Zweitanschrift in Deutschland, arbeitet ab 1.11.25 sozialversicherungspflichtig in einer Kita in Deutschland mit einem Bruttomonatslohn von 3.200 €. Sonst keine weiteren Beschäftigungen. Sie gibt an, nur bei der luxemburgischen Krankenkasse CNS krankenversichert zu sein. Sie muss doch dem deutschen Arbeitgeber eine deutsche Krankenkasse benennen, an die der AG die SV-Beiträge abführt?