Guten Tag, ein MA möchte seine Direktversicherung nach § 40 b EStG kündigen. Die Leistung aus der DV unterliegt der Krankenkassenbeitragspflicht § 229 SGB V. Wird hier der Arbeitgeber auch an der Beitragspflicht beteiligt oder muss der AN für die komplette Verbeitragung aufkommen?
Danke.