Sehr geehrte Damen und Herrn,
muss ein Rentner (Rente für besonders langjährig Versicherte vor Erreichen der Altersgrenze) den von der Rentenversicherung gezahlten Beitragszuschuss an die Krankenkasse weiterleiten, auch wenn die Krankenkasse vom Arbeitgeber bereits den Höchstbeitrag aus dem Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhält? Der Beschäftigte hat ein Gehalt weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei Mehrfachbeschäftigung würde das dazu führen, dass nach Jahresende die Beiträge gegeneinander aufgerechnet würden. Wie ist es bei Bezug von Gehalt und Rente?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
A.P.