Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin ist seit 5 Monaten im Krankengeldbezug.
Ab Februar beginnt die Wiedereingliederung mit täglich 3 Stunden. Da die Arbeitnehmerin finanzielle Schwierigkeiten hat, möchte der Arbeitgeber während der Wiedereingliederungsphase der AN mtl. 400 € Krankengeldzuschuss zukommen lassen.
Unsere Frage ist nun: Soweit der Zuschuss zusammen mit dem Krankengeld das ursprüngliche Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 € mtl. übersteigt, beitragsfrei zu behandeln ist?
Oder wird der während der Wiedereingliederungsphase gezahlte Zuschuss als Entgelt für die geleisteten Stunden angesehen und somit beitragspflichtig?
Ein Krankengeldzuschuss wurde bisher, also vor Beginn der Wiedereingliederung noch nicht bezahlt. Die Mitarbeiterin ist jetzt erst bzgl. ihrer finanziellen Lage auf den Arbeitgeber zugekommen.
Vielen Dank im Voraus...