Liebes Experten Team,
eine Mitarbeiterin, welche hauptberuflich Selbstständig ist und sich nur in den Sozialversicherungszweigen der RV + AV in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei uns befindet, fällt nun für einen längeren Zeitraum aus der Lohnfortzahlung. Leider erhält die Mitarbeiterin erst nach 6 Monaten Krankengeld von Ihrer freiwilligen Krankenversicherung.
Besteht die Möglichkeit als Arbeitgeber, einen beitragsfreien Krankengeldzuschuss zu zahlen auch wenn die Mitarbeiterin kein Krankengeld erhält? Oder ist der beitragsfreie Zuschuss zwingend an eine Krankengeldzahlung geknüpft? Wenn die Möglichkeit des beitragsfreien Zuschusses besteht, wie hoch dürfte dieser sein?
Wenn dies alles nicht möglich ist, könnte der Arbeitgeber weiterhin auf freiwilliger Basis Lohnfortzahlung über die 6 Wochenfrist
hinaus leisten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße
A. Glöß