Sehr geehrtes Team,
eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin ist bereits langfristig arbeitsunfähig erkrankt (seit Mai 2024) und befindet sich bereits seit Juli 2024 im Krankengeldbezug. Während des Krankengeldbezugs wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Dieselbe Erkrankung, die bereits vor der Schwangerschaftsfeststellung auftrat, dauert über die Geburt hinweg an. Die Arbeitnehmerin beabsichtigt nach der Geburt Elternzeit zu nehmen. Die letzten 3 Monate vor dem Krankengeldbezug hat die Arbeitnehmerin ein Netto von ca. 1.600 € bezogen.
Wie ist der Anspruch auf Mutterschutz während des Krankengeldbezugs 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu bewerten und welches Entgelt wird für die Berechnung bei Anspruch Mutterschaftsgeld zugrunde gelegt? Erfolgt eine Berechnung auf Basis von dem zuletzt bezogenen Krankengeld, welches die Krankenkasse dem Arbeitgeber mitteilen müsste oder wird das letzte Netto vor dem Krankengeldbezug genommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.