Liebes Expertenteam,
für den folgenden Sachverhalt benötige ich Unterstützung:
Ein Mitarbeiter erhält Krankengeld seit 11/2023; dies wurde bis 15.06.2024 gewährt. Das Arbeitsverhältnis ebenfalls zum 15.06.2024 beendet.
Vor kurzem habe ich die Info erhalten, dass rückwirkend ab 01.02.2024 eine Altersrente bewilligt wurde und die Beitragsgruppe ab Rentenbeginn auf die BGR 3111 und Personengruppe 120 zu ändern ist. Diese Meldung wurde erstellt und übermittelt.
Zu welchem Zeitpunkt hat die Abmeldung zu erfolgen? Gilt bei der einer Altersvollrente das bereits gewährte Arbeitsentgelt weiterhin als bezogen, so dass die Abmeldung zum Ende Krankengeldbezuges (was auch das Ende des Arbeitsverhältnisses ist) zu erfolgen hat.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.