Bei uns im Unternehmen ist aufgefallen, dass einige Mitarbeitende schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt sind. Bisher haben wir in diesen Fällen keinen Lohnabzug vorgenommen. Diesbezüglich sind einige Fragen aufgekommen, wenn wir dies nun ändern würden.
Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwöchiger, ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses erkrankt, hat also erst ab Beginn der fünften Woche Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung.
Die Geschäftsführung möchte nun wissen, ob sie bei folgenden Personengruppen ein Krankengeld in den ersten 28 Tagen auszahlen würden oder ob hier kein Anspruch besteht.
• Werkstudenten
• Privatversicherte
• Minijobber
• Mitrabeiter die in eine Festanstellung übernommen werden und zuvor als Werkstundenten angestellt waren
• Ausländische Mitarbeitende, die vor der Anstellung bei uns z.B. nur in Indien tätig waren und somit bei uns die erste sozialversicherungspflichtige Anstellung in Deutschland aufnehmen
Vielen Dank schon vorab!
Freundliche Grüße
Frau S