Ich habe für zwei Woche krankengeld gekriegt, dann hatte ich Urlaub und anschließend wurde ich erneut krank, aber mit einer anderen Krankheit. Habe ich weiterhin Anspruch auf Krankengeld oder muss mein Arbeitgeber mein Gehalt weiterhin zahlen?
Expertenforum - Krankengeld

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Krankengeld
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RE: Krankengeld
Hallo Yousra1234,
da es sich hier um ein bundesweites AOK-Forum handelt, in dem wir sozialversicherungsrechtliche Anfragen – vordergründig Fragen von Arbeitgebern und Steuerberatern zum Melde- und Beitragsrecht – beantworten, bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Fallschilderung keine konkrete Stellungnahme geben können, da insbesondere bei Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vordergründig Regelungen des Arbeitsrechts zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich gilt:
Nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht bei durchgehend vorliegender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers, die auf derselben Krankheitsursache beruhen, sind zusammenzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit durch einen Erholungsurlaub unterbrochen wurde.
Ein neuer, wiederum 6 Wochen umfassender Anspruch auf Entgeltfortzahlung liegt dann vor, sofern zwei voneinander völlig unabhängige (in ihrer Ursache und zeitlichen Abfolge deutlich getrennte) Arbeitsunfähigkeitsfälle bestehen.
Letztlich kann Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung bzw. des Anspruchs auf Krankengeld nur mit Ihrer Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen verbindlich geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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