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  • 01
    Krankengeld und Aussteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben hier einen ganz speziellen Fall:

    Der Mitarbeiter war vom 12.07.2023 bis zum 30.11.2024 durchgehend krank. Die Krankenkasse hat uns das Ende des Krankengeldbezuges mit Datum 08.12.2024 mitgeteilt.

    Der MA hat die Arbeit dann am 01. Dez. 24 wieder aufgenommen.

    Am 25. Juli 2025 ist er erneut erkrankt. Wir haben für 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet, da eine Vorerkrankungsanfrage negativ ausfiel, er ja wieder beschäftigt war und zwischen erster Erkrankung und neuer Krankheit 6 Monate lagen. Danach wurde an die Agentur für Arbeit die Meldung zwecks Arbeitslosengeld (Aussteuerung ab dem 05.09.2025) getätigt.

    Nun meldet sich die Agentur für Arbeit bei uns, dass ihnen von der Krankenkasse ein Schreiben vorliegt, dass das Krankengeld ab dem 01.08.2025 weggefallen ist. Was hat das für uns als Arbeitgeber zu bedeuten?

    Ich bin der Meinung, dass unsere Lohnfortzahlung richtig getätigt wurde. Das mit dem Krankengeldende für uns nur eine Info darstellt.

    Können Sie mir das so bestätigen?

  • 02
    RE: Krankengeld und Aussteuerung

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrem konkreten Fall keine Aussagen treffen können. Die dafür benötigten Unterlagen liegen nur der zuständigen Krankenkasse vor.
     
    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist eine rein arbeitsrechtlich zu klärende Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragen keine Stellungnahme abgeben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Krankengeld und Aussteuerung

    Evtl. können Sie mir aber bei Klärung dieser Tatsache helfen:

    Wenn Krankengeldbezug von der Krankenkasse bis zum 08.12.24 bestätigt, der AN zum 01.12.24 die Arbeit wieder aufnimmt, so sind 8 Tage an "Luft" für weiteres Krankengeld. Hätte dann die KK im Anschluss an unsere Lohnfortzahlung in 2025 nicht doch noch für 8 Tage Krankengeld weiter zahlen müssen? Und danach wäre erst die Aussteuerung erfolgt?


    Danke für Ihre nochmalige Rückmeldung

  • 04
    RE: Krankengeld und Aussteuerung

    Guten Tag,

    während der Entgeltfortzahlung besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Krankengeld. Dieser ruht jedoch wegen der Entgeltzahlung. Bei der Feststellung des Höchstanspruchs auf Krankengeld werden auch Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht mit angerechnet. Somit wurde in Ihrem Fall der Höchstanspruch während der Entgeltfortzahlung erschöpft, sodass im Anschluss daran kein Anspruch mehr auf Zahlung von Krankengeld bestand. En Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht unabhängig vom Krankengeldanspruch

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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