Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier einen ganz speziellen Fall:
Der Mitarbeiter war vom 12.07.2023 bis zum 30.11.2024 durchgehend krank. Die Krankenkasse hat uns das Ende des Krankengeldbezuges mit Datum 08.12.2024 mitgeteilt.
Der MA hat die Arbeit dann am 01. Dez. 24 wieder aufgenommen.
Am 25. Juli 2025 ist er erneut erkrankt. Wir haben für 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet, da eine Vorerkrankungsanfrage negativ ausfiel, er ja wieder beschäftigt war und zwischen erster Erkrankung und neuer Krankheit 6 Monate lagen. Danach wurde an die Agentur für Arbeit die Meldung zwecks Arbeitslosengeld (Aussteuerung ab dem 05.09.2025) getätigt.
Nun meldet sich die Agentur für Arbeit bei uns, dass ihnen von der Krankenkasse ein Schreiben vorliegt, dass das Krankengeld ab dem 01.08.2025 weggefallen ist. Was hat das für uns als Arbeitgeber zu bedeuten?
Ich bin der Meinung, dass unsere Lohnfortzahlung richtig getätigt wurde. Das mit dem Krankengeldende für uns nur eine Info darstellt.
Können Sie mir das so bestätigen?