Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, der eine ärztliche Bescheinigung eingereicht hat, dass er aufgrund einer ambulanten OP seiner Frau nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Es gibt eine Lohnart, bei der dann das Gehalt gekürzt wird und dann eine Entgeltbescheinigung erstellt wird.
Gibt es da gewisse Voraussetzungen, wann wir das buchen können? reicht da diese ärztliche Bescheinigung aus?
danke und lg
Denise Paulsen