Expertenforum - Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus

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  • 01
    Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus

    Hallo zusammen,

    wir haben einen Mitarbeiter, der eine ärztliche Bescheinigung eingereicht hat, dass er aufgrund einer ambulanten OP seiner Frau nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Es gibt eine Lohnart, bei der dann das Gehalt gekürzt wird und dann eine Entgeltbescheinigung erstellt wird.


    Gibt es da gewisse Voraussetzungen, wann wir das buchen können? reicht da diese ärztliche Bescheinigung aus?


    danke und lg

    Denise Paulsen

  • 02
    RE: Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus

    Sehr geehrte Frau Paulsen,
     
    nach § 44b SGB V besteht unter gewissen Voraussetzungen für Versicherte ein Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Begleitung eines Versicherten bei einer stationären Krankenhausbehandlung mit aufgenommen werden.
     
    Bei einer stationären Behandlung kann es notwendig sein, dass Menschen aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen.  
    Wird ein Mensch mit schwerer geistiger Behinderung oder ohne sprachliche Verständigungsmöglichkeiten im Krankenhaus behandelt, ist oft die Anwesenheit einer vertrauten Bezugsperson notwendig.
     
    Diese Begleitperson hat dann Anspruch auf Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    - Die Begleitung ist aus medizinischen Gründen notwendig.
    - Die Begleitperson wird mitaufgenommen oder betreut ihre angehörige Person ganztägig.
    - Ihr entsteht dadurch ein Verdienstausfall.
    - Die Begleitperson ist ein nahes Familienmitglied oder aus dem engsten Umfeld.
    - Beide Personen sind gesetzlich krankenversichert.
    - Die zu begleitende Person hat eine Behinderung und erhält Eingliederungshilfe.
     
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu Ihrer Frage nur allgemeine Auskünfte geben können, da uns nicht alle relevanten Informationen vorliegen. Daher empfehlen wir Ihnen für Ihren konkreten Einzelfall unter Angabe der entsprechenden Informationen die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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