Expertenforum - Krankengeld bei Altersteilzeit

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  • 01
    Krankengeld bei Altersteilzeit

    Hallo Expertenteam,


    unser Mitarbeiter beginnt am 01.03.2025 mit der ATZ-Arbeitsphase. Nun hat er uns mitgeteilt, dass er ab 12.02.2025 voraussichtlich mehrere Monate arbeitsunfähig sein wird. Ende LFZ ist dann der 26.03.2025.


    Nun stellt sich uns die Frage, wie es sich mit dem Krankengeld verhält? Wird dies aus dem VZ-Entgelt berechnet, da wir ja den Monat vor Beginn der AU, also den Januar 2025 bescheinigen?

    Oder berechnet sich das Krankengeld aus dem reduzierten Altersteilzeitentgelt, das ja für März bereits vereinbart war?


    Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort und viel Grüße

    Karin06

     

  • 02
    RE: Krankengeld bei Altersteilzeit

    Hallo Karin06,
     
    in Ihrem Fall ist nach unserem Verständnis unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien vordergründig zu prüfen, ob die Altersteilzeit tatsächlich vereinbarungsgemäß zum 01.03.2025 beginnen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, die betreffende Krankenkasse  zu kontaktieren, um mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Berechnungsbasis für das Krankengeld ist das Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hat.
     
    Sofern ein Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung ab dem 12.02.2025 länger als 42 Tage arbeitsunfähig sein wird, erfolgt die Krankengeldberechnung auf Basis der Entgeltdaten aus dem Monat Januar 2025.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam   

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