Hallo Expertenteam,
unser Mitarbeiter beginnt am 01.03.2025 mit der ATZ-Arbeitsphase. Nun hat er uns mitgeteilt, dass er ab 12.02.2025 voraussichtlich mehrere Monate arbeitsunfähig sein wird. Ende LFZ ist dann der 26.03.2025.
Nun stellt sich uns die Frage, wie es sich mit dem Krankengeld verhält? Wird dies aus dem VZ-Entgelt berechnet, da wir ja den Monat vor Beginn der AU, also den Januar 2025 bescheinigen?
Oder berechnet sich das Krankengeld aus dem reduzierten Altersteilzeitentgelt, das ja für März bereits vereinbart war?
Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort und viel Grüße
Karin06