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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den ersten 28 Tagen - Krankengeldzahlung ja oder nein?

    Guten Tag,

    ein Beschäftigter ist in den ersten 28 Tagen seines neuen Arbeitsverhältnisses krank ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In der Firma gibt es bis zu 3 Karenztage.

    Greift in diesem Fall auch die Regelung mit Krankengeldzahlung bis zum 28. Tag oder muss hier lohnfortzahlung geleistet werden?

  • 02
    RE: Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den ersten 28 Tagen - Krankengeldzahlung ja oder nein?

    Hallo Grit O.,

    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit betrifft vordergründig das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu keine konkrete, sondern nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).
     
    Ein Arbeitnehmer, der in den ersten vier Wochen nach der Arbeitsaufnahme erkrankt, hat also grundsätzlich erst ab der fünften Woche Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung.
     
    Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 SGB V).

    Sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht durch einen Arzt festgestellt wurde, kann in einem solchen Fall aufgrund des fehlenden Nachweises der Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse in der Wartezeit nicht realisiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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