Guten Tag,
ein Beschäftigter ist in den ersten 28 Tagen seines neuen Arbeitsverhältnisses krank ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In der Firma gibt es bis zu 3 Karenztage.
Greift in diesem Fall auch die Regelung mit Krankengeldzahlung bis zum 28. Tag oder muss hier lohnfortzahlung geleistet werden?