Expertenforum - Krank innerhalb 4 Wochen - Erzieher im Anerkennungspraktikum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Werktagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Fragen zum Jahreswechsel
Zum Jahresbeginn 2021 und auch schon im Herbst 2020 stehen wieder zahlreiche Neuerungen in der Sozialversicherung auf dem Programm. Darüber informieren wir bereits ab September in einem Themenspezial. Für Fragen zu den einzelnen Themen haben wir ein spezielles Expertenforum Jahreswechsel eingerichtet.
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01
Krank innerhalb 4 Wochen - Erzieher im Anerkennungspraktikum
Hallo liebes Expertenteam,
wir beschäftigen Erzieher im Anerkennungspraktikum. Wie ist hier die Regelung bei Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen/ 28 Tagen nach Vertragsbeginn?
Erhält der Praktikant bei Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen Krankengeld oder ist das bei den Praktikanten anders geregelt und bekommen Lohnfortzahlung?
Vielen Dank -
02
RE: Krank innerhalb 4 Wochen - Erzieher im Anerkennungspraktikum
Hallo fleißige_biene,
die berufsbegleitende Ausbildung für angehende Erzieher ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Tatsache, dass für die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher keine bundesweit einheitliche Regelung existiert, hat auch Konsequenzen für deren sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Während Anerkennungspraktika in einigen Bundesländern versicherungsfrei beurteilt werden, besteht in anderen Bundesländern, z. B. in Baden-Württemberg Sozialversicherungspflicht. Da es sich hierbei um ein vorgeschriebenes Nachpraktikum im Sinne der Sozialversicherung handelt, findet der Personengruppenschlüssel „105“ Anwendung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“).
Sofern in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt von einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, begründet dies auch einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld.
Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung der „Erzieher im Anerkennungspraktikum“ innerhalb der ersten vier Wochen betrifft vordergründig das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Fragen können wir im Rahmen dieses Forums leider nicht beantworten.
Grundsätzlich gilt, dass bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) – also ab dem 29. Tag der Beschäftigung - entsteht.
Weitergehende Informationen zu dieser arbeitsrechtlichen Problematik erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Krank innerhalb 4 Wochen - Erzieher im Anerkennungspraktikum
Hallo liebes Expertenteam,
vielen Dank für Ihre RückmeldungThemenbereich:
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