Hallo,
Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber, wenn ein Beschäftigter im Urlaub krank wird und es bestehen berechtigte Zweifel an einer Krankheit?
Kann der Beschäftigte die restlichen Urlaubstage, die angefallen sind, beantragen wie er will ?
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Hallo,
Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber, wenn ein Beschäftigter im Urlaub krank wird und es bestehen berechtigte Zweifel an einer Krankheit?
Kann der Beschäftigte die restlichen Urlaubstage, die angefallen sind, beantragen wie er will ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit im Urlaub durch entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen. Sofern der Arbeitgeber den Beweiswert dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern kann, ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.
Der Urlaubsanspruch wird in diesem Falle nicht erfüllt; der Arbeitnehmer kann Nachgewährung des Urlaubs verlangen.
Für den nachzugewährenden Urlaub gelten die üblichen (betrieblichen) Voraussetzungen für die Beantragung und Erteilung des Urlaubs. Das heißt, sollte Betriebsurlaub angeordnet sein, muss der Urlaub gegebenenfalls eingebracht werden, Zeiträume, in denen generell kein Urlaub genommen werden darf, sind zu beachten, gleiches gilt für beispielsweise etwaige Vorrangregelungen für Eltern schulpflichtiger Kinder für Urlaubsgewährung in Ferienzeiten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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