Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.12.22 hatten wir eine Neueinstellung. Die Person war direkt vom 01.12.22 bis 07.12.22 AU. Es ist kein Tarifvertrag vorhanden, Einzelvertraglich ist keine Entgeltfortzahlung vorgesehen, sodass Arbeitsentgelt erst ab dem 08.12.22 geleistet wird. Ihrem Fachbeitrag vom 14.10.22 habe ich entnommen, dass die Meldung "10" somit auch erst zum 08.12.22 erfolgen muss und für den vorheringen Zeitraum Krankengeld zu zahlen ist.
Gibt es hierzu eine Änderung? Denn in o. g. Fall verweigert die KK nun die Zahlung von Krankengeld, da keine Anmeldung zum 01.12.22 vorliegt.