Guten Tag liebes Experten-Team,
eine neue Mitarbeiterin ist durchgängig seit Vertragsbeginn 15.03.2025 "Krank bei Eintritt", d. h. sie hat die Arbeit bisher nicht aufgenommen.
Wie verhält sich das in diesem Fall mit der Entgeltfortzahlung?
Muss der Arbeitgeber nach 28 Tagen, also ab dem 12.04.2025 für 42 Tage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten und wird zu diesem Zeitpunkt dann auch die DEÜV-Anmeldung fällig?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.